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   VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630   

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VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630 (https://dejure.org/2021,69142)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630 (https://dejure.org/2021,69142)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. November 2021 - Au 1 K 21.1630 (https://dejure.org/2021,69142)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Freiheitsstrafe, Einreise, Bescheid, Italien, Abschiebungsandrohung, Ausreise, Entziehungsanstalt, Rentenversicherung, Aufenthaltsrecht, Schuldspruch, Lebensunterhalt, Herkunftsland, Widerruf, Sicherheit und Ordnung, Kosten des ...

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  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Der Anwendung des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU steht nicht der Umstand entgegen, wonach nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das Erlangen dieser Schutzstufe erforderlich ist, dass der Betroffene - hier der Kläger - ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16 - NVwZ 2019, 47 (48, Rn. 49), so auch VG München, B.v. 11.3.2021 - M 10 K 19.1889 - BeckRS 2021, 22092 Rn. 34).

    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (vgl. EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83); dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - BeckRS 2021, 16301 Rn. 13).

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der die verhängte Haft begründenden Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83), dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 a.a.O.).

    Aus Sicht des Gerichts spricht die vorgenannte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor allem Situationen an, in welchen der Betroffene im maßgeblichen Zehn-Jahres-Zeitraum lediglich eine Freiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (48, Rn. 63), hierzu auch Gerstner-Heck, in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 9. Edition, Stand 15.10.2021, Rn. 16 zu § 6 FreizügG/EU).

  • VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 1 K 17.249

    Erfolglose Klage eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers gegen die

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Deshalb ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass die Grundinteressen der Gesellschaft besonders berührt sind (VG Augsburg, U.v. 14.11.2017 - Au 1 K 17.249 - BeckRS 2017, 134688 Rn. 29); dies gilt insbesondere im Falle der mehrfachen Verwirklichung der Tatmodalität des Handeltreibens und der Verurteilung des Betroffenen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen (vor allem) betäubungsmittelrechtlicher Verstöße.

    Die Grundinteressen der Gesellschaft sind hier außerdem aufgrund der Vielzahl und Regelmäßigkeit der Straftaten in besonderem Maße betroffen, weil an deren konsequenter Bekämpfung ein besonderes gesellschaftliches Interesse besteht (vgl. VG Augsburg, U.v. 14.11.2017 - Au 1 K 17.249 - BeckRS 2017, 134688 Rn. 29).

    Bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts kommt ihnen wachsende Bedeutung zu (vgl. VG Augsburg, U.v. 14.11.2017 - Au 1 K 17.249 - BeckRS 2017, 134688 Rn. 35; Hofmann, in BeckOK Ausländerrecht, 30. Edition, Stand 1.7.2021, Rn. 21 zu Art. 8 EMRK).

    Der Prüfung zugrunde zu legen sind dabei im Wesentlichen die Art und Schwere der begangenen Straftat, die Aufenthaltsdauer, die seit der Tatbegehung verstrichene Zeitspanne und das Verhalten des Ausländers in dieser Zeit sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Herkunftsland (VG Augsburg, U.v. 14.11.2017 - Au 1 K 17.249 - BeckRS 2017, 134688 Rn. 36).

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei einem im Bundesgebiet geborenen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (vgl. EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83); dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - BeckRS 2021, 16301 Rn. 13).

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der die verhängte Haft begründenden Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83), dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Die Vorschrift gewährt Unionsbürgern einen strikten Rechtsanspruch auf die Befristung (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18/14 - juris Rn. 22).
  • VG München, 11.03.2021 - M 10 K 19.1889

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Der Anwendung des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU steht nicht der Umstand entgegen, wonach nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das Erlangen dieser Schutzstufe erforderlich ist, dass der Betroffene - hier der Kläger - ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16 - NVwZ 2019, 47 (48, Rn. 49), so auch VG München, B.v. 11.3.2021 - M 10 K 19.1889 - BeckRS 2021, 22092 Rn. 34).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verlustfeststellung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02 - BVerwGE 121, 297 - Leitsatz 2).
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Auch Art. 83 Abs. 1 AEUV zählt den illegalen Drogenhandel zur besonders schwerwiegenden Kriminalität (vgl. hierzu OVG Bremen, U.v. 30.9.2020 - 2 LC 166/20, BeckRS 2020, 25877 Rn. 47 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des EuGH).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 18.4.2019 - 10 ZB 18.2660 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.03.2019 - 10 ZB 18.2272

    Ausweisung eines irakischen Flüchtlings wegen Drogendelikten

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7; B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Auszug aus VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7; B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 10 B 18.1094

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Erwerb des

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 10 ZB 18.2660

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Begehung erheblicher Straftaten

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